Sofortige Quarantäne bei positivem Corona-Test

Ab sofort müssen sich positiv auf das Corona-Virus getestete Personen in Schleswig-Holstein direkt in Quarantäne begeben. Dies regelt die u.s. Allgemeinverfügung des Kreis Segeberg.

Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das positive Ergebnis durch einen PCR-, Schnell- oder Selbststest erlangt wurde.

Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 13. März bis zunächst einschließlich Montag, 3. Mai. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung:

Pressemitteilung 14.03.2021 Erweiterte AV Quarantäne

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