13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
Sitzungstermin: Mittwoch, 14.05.2025
Sitzung-Nr.:
05/2025/083
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Sitzungsende:
21:45 Uhr
Ort, Raum:
Dorfhaus, Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen
Anwesende
Vorsitz
Herr Kay Holm – Hagen – KWV Bürgermeister
Mitglieder
Herr Hanns-Christof Beenß – Hagen – KWV
Herr Jörn Carsten Fock – Hagen – KWV
Frau Daniela Nissen – Hagen – KWV
Herr Jens-Michael Cramer – Hagen – KWV
Frau Claudia Gutwein – Hagen – KWV
Herr Martin Nissen – Hagen – KWV
Herr Michael Rissmann – Hagen – KWV
Gäste
Herr Heiner Lemster –
Verwaltung
Frau Jasmin Kluge – Verwaltung
Abwesende
Gäste
Frau Telse Baasch – Gleichstellungsbeauftragte
abwesend
Seite: 1/15
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesen-
heit und der Beschlussfähigkeit
Anträge zur Tagesordnung
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 03.03.2025
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bericht des Bürgermeisters
Bericht der Ausschussvorsitzenden
1. Einwohnerfragezeit
Informationen zum Thema Energiegewinnung
B3 – Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße weitestge-
hend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23, Mein-
hop“ – hier ergänzender Abwägungsbeschluss nach der öffentlichen Auslegung und
Beteiligung der TÖB
B3 – Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße weitestge-
hend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23, Mein-
hop“ – hier Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
12.
Modernisierung des Kinderspielplatzes in Hagen
13.
14.
15.
Beschlussfassung zum Bürgerentscheid Nr. 1 in der Gemeinde Hagen am 23.02.2025
zum Tagesordnungspunkt 10.1 der Gemeindevertretersitzung vom 23.10.2024
Beschlussfassung zum Bürgerentscheid Nr. 2 in der Gemeinde Hagen am 23.02.2025
zum Tagesordnungspunkt 10.3 der Gemeindevertretersitzung vom 23.10.2024
Errichtung eines Feuerlöschbrunnen
hier: Nachträgliche Zustimmung zur Auftragsvergabe
16.
Anfragen und Mitteilungen der Mitglieder
17.
2. Einwohnerfragezeit
Seite: 2/15
18.
Schließung der Sitzung
Seite: 3/15
P r o t o k o l l:
Öffentlicher Teil:
zu 1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende Kay Holm stellt bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass
zu der Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde,
die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Gegen diese Feststellungen erheben sich keine Einwendungen.
zu 2
Anträge zur Tagesordnung
Es werden keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
zu 3
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten
Bürgermeister Kay Holm stellt fest, dass es keine Tagesordnungspunkte gibt, die nichtöffent-
lich behandelt werden sollen.
zu 4
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 03.03.2025
Es gibt folgende Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 07.01.2025:
– Abstimmungsergebnis zu TOP 14 und TOP 15: 7 dafür (nicht 8 dafür)
Abstimmungsergebnis:
dafür
dagegen
Enthaltungen
8
0
0
zu 5
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeister Kay Holm berichtet, dass es keine nichtöffentlichen Beschlüsse in der Sitzung
vom 03.03.2025 gab.
zu 6
Bericht des Bürgermeisters
Aktuelles aus dem Dorf / Aktivitäten:
– Bürgerbegehren/Bürgerentscheide – Feststellungsklage beim Verw.gericht Schleswig
eingereicht und zugelassen – Verfahrensakte übersandt – Klärung Beklagte:
Gemeinde oder Kommunalaufsicht in Arbeit
– Möglichkeiten der Stellungnahmen als Gemeinde:
o Planfesttellungsverfahren 110-kv-Leitung BB-Hardebek 2. Planänderung bis
09.05.2025 – keine Stellungnahme abgegeben
o 2. Entwürfe des Regionalplans III, Beteiligungsverfahren hat am 08.05.2025
begonnen (bis 08.08.2025 möglich) – wird auf Webseite veröffentlicht
Seite: 4/15
o Teilfortschreibung LEP – zur Windenergie (4.5.1) ab 21.05.2025 öffentliches
Beteiligungsverfahren (bis 21.07.2025) – wird auf Webseite veröffentlicht
Potenzialflächen rund um Hagen nahezu unverändert
Vorrang von WEA vs. Flächensolar festgeschrieben
–
Tätigkeitsbericht des Familienbüros BB ist eingegangen – Veröffentlichung auf der
Webseite
– Ausleihzahlen (analoge) Fahrbücherei 2024 sind für Hagen gestiegen – Info v. 07.05.
wird auf die Webseite gestellt
– Schlüssel für die Ladestation übergeben – Stationierung einer in der Feuerwehr und
einer beim Bgm.
– Wartung des Rolltores heute um 08:00 Uhr hat stattgefunden
– Bürgemeistersprechstunde 14.04.2025 ohne Gäste – zukünftig nur noch eine im
Quartal statt 2-mtl.
Klärteiche/Kanalisation:
– Störung an den Belüftern in der letzten Woche – Behebung in Auftrag gegeben
– Stromversorgung über Balkonkraftwerke kurzfristig initiieren – wegen
Dauerverbräuchen sicher lohnenswert
Dorfhaus/Kita:
– Kita-Beiratssitzung am heutigen Nachmittag 15:00 Uhr – nach mehrfacher Absage
durch das DRK
Amtsausschuss:
– Keine aktuellen Infos seit unserer letzten GV-Sitzung
Schulverband:
– HAFA am 10.04.2025 – Vorbereitung der SV v. 12.05.2025
– SV am 12.05.2025 – u. a. Satzungsänderungen: Anpassung der Wertgrenzen,
Machbarkeitsstudien je Schulstandort in Auftrag gegeben – erste Ergebnisse Anfang
Juni zu erwarten, Erneuerung der Beleuchtung in den Sporthallen beauftragt
(500.000 € Auftragssumme – Zuschuss 90.000 €) – nächste Versammlung am
14.07.2025
– Vorstandssitzung SV-Gremien: 10.06.2025
WZV:
– Keine aktuellen Themen
In eigener Sache: Mi, 16.07.2025, 17:30 Uhr Bgm.-Sprechstunde im Dorfhaus.
Nächste planmäßige Sitzung der GV am 08.09.2025, 19:30 Uhr
Weitere turnusmäßigen Termine stehen fest: 08.09.2025, 01.12.2025
zu 7
Bericht der Ausschussvorsitzenden
Claudia Gutwein, Vorsitzende des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten, berichtet
über Folgendes:
– Aktion “Saubere Landschaft” am Sa., 08.03.2025
Bewaffnet mit Pikern und Säcken wurden die Freiwilligen zum gemeinsamen Müll-
sammeln gefahren. Im Anschluss gab es eine wärmende Suppe und Getränke. Ein
herzliches Dankeschön geht noch einmal an die FFW Hagen für die Organisation und
Durchführung! Einige Fotos von der Veranstaltung befinden sich auf der Hagener
Homepage. Da die vorhandenen Piker `in die Jahre´ gekommen sind, wurden 20
neue bestellt. 5 Stck. bereits geliefert, Rest Lieferverzögerung.
Seite: 5/15
- Umfrage per Fragebogen an alle regelm. Dorfhausnutzer wegen Dauerbelegung
Bühne durch Band
Alle Befragten waren überrascht. Wünschenswert ist es, dass die Instrumente ver-
packt (z. B.Gitarren) und insgesamt enger in eine Ecke (links) gestellt werden, damit
der Nebenraum besser erreicht werden kann, um die Spielsachen/Sportgeräte her-
auszuholen. Auch wird so das Risiko einer Beschädigung der Musikinstrumente re-
duziert.
–
Treffen am Sa., 15.03. + Sa.,29.03.2025 Orga-Team mit Fr. Runge von der SE-Kul-
turakademie (Segeberger Kulturtage 12. – 28.09.2025)
Es wird an 3 Tagen verschiedene Veranstaltungen in Hagen geben:
– Sa., 13.09.2025, 18.00 – ca. 20.30 Uhr = Open-Air-Konzert bei Heidi´s Locke, Lin-
denau 2 (FFW Hagen Getränkeverkauf)
– So., 14.09.2025, 10.00 – 16.30 Uhr, zeitgleich zum Dorfflohmarkt = Hof Bauer, Dorf-
straße 5 und am Dorfhaus (z.B. Mitmachtheater, musikalische Darbietungen, Work-
shop Musikinstrument herstellen)
– So., 21.09.2025, ab 11.00 Uhr = Kulturspaziergang (ca. 1,5 Std.), “Unser Galloway”
Hof, Ginsterweg 1 (köstliches v. Grill und Getränke)
Überall Eintritt frei! (Spenden werden gerne genommen :-)) Flyer über das gesamte
Programm werden nach Druck verteilt. Nächstes Treffen des Orga-Teams voraus-
sichtlich Anfang Juli. Ganz großes herzliches Dankeschön an die Beteiligten, die ihre
Grundstücke zur Verfügung stellen!! Und natürlich an das gesamte Orga-Team!
– Männerfrühstück So., 18.05.2025, 10.00 Uhr
Fällt leider aus aufgrund zu geringer Anmeldungen (13 P.). Bisherige Angemeldeten
wurden informiert.
– Klöntreff Mi., 21.05.2025, 16.30 Uhr
Spargelessen in Mühlbrook Restaurant Seeblick.
–
–
Frauenfrühstück So., 15.06.2025, 10.00 Uhr
Flyer werden rechtzeitig verteilt.
nä. öffentl. AkulA-Sitzung
aus organ. Gründen nicht am Do., 22.05.2025, sondern am Do., 12.06.2025, 19.30
Uhr
Planungs- und Maßnahmenausschussvorsitzender Michael Rissmann berichtet über Fol-
gendes:
–
Letzte Sitzung war im Februar 2025 und die nächste Sitzung findet am 21.05.2025
statt.
– Die Heizungsanlagen im Dorfhaus und im Sportlerheim wurden gewartet und die Be-
anstandungen vom Schornsteinfeger behoben.
– Die Sanierung vom Denkmalgelände ist noch nicht abgeschlossen und es werden für
weitere Arbeiten noch ein paar fleißige Helfer gesucht. Es wurde in der Zwischenzeit
schon über 50 Tonnen Erde ausgetauscht. Bei freiwilligen Helfern bitte Steffi Harmer
kontaktieren (Tel.: 01514 – 4546010)
– Mit dem Carport ging es leider noch nicht weiter voran und wird auf der nächsten
Planungs- und Maßnahmensitzung bearbeitet.
– Es wurden im Februar von einem Einwohner zwei große Besen gespendet.
–
Zurzeit ist ein Lüfter an den Klärteichen defekt. Eine Firma ist bereits beauftragt.
Seite: 6/15
Finanzausschussvorsitzender Jens-Michael Cramer hat nichts zu berichten.
zu 8
1. Einwohnerfragezeit
Ein Einwohner weist erneut auf die verschmutzten hinterlassenen Straßen durch die Land-
wirte hin. Es wurde bereits in der vergangenen Gemeindevertretersitzung angesprochen,
doch leider hat sich bis jetzt nichts geändert. Er macht deutlich, dass die Straßenverkehrs-
ordnung für alle öffentlichen Wege gilt.
Bürgermeister Kay Holm appelliert, dass die Wege und Straßen zu allen Witterungszeiten
begehbar hinterlassen werden sollten, sodass auch Spaziergänger die Straße problemlos
benutzen können.
Außerdem wird der Hinweis gegeben, dass im Spitzkamp (Flurstück 12/1) und im Ahweg
(Flurstück 32/0, 33/0) zum Teil die Gemeindegrundstücke bewirtschaftet werden und der
Ackerbau bis 50 cm an der Straße entlang betrieben wird. Dies wird kritisch gesehen, da der
Unterbau der Straße so beschädigt wird. Wenn die Straße erneuert werden muss, trägt die
Gemeinde diese Kosten. Die entsprechenden Katasterauszüge werden Bürgermeister Kay
Holm überreicht. Er nimmt sich der Sache an und wird sich mit dem Amt Bad Bramstedt-
Land in Verbindung setzen.
zu 9
Informationen zum Thema Energiegewinnung
Heiner Lemster informiert über das Thema der Windenergienutzung und stellt die möglichen
Eignungsflächen in Armstedt, Fuhlendorf und Hagen vor. Er weist darauf hin, dass diese
Flächen zunächst in den Regionalplan Wind mit aufgenommmen werden und rechtskräftig
sein müssen, um in die weitere Planung gehen zu können.
Martin Nissen ist verwundert, dass der Schwarzstorch kein Hindernisgrund mehr ist. Hierzu
verweist Heiner Lemster auf das Bundesnaturschutzgesetz, welches den Schutzabstand von
3 auf 2 km verringert hat.
Heiner Lemster steht für Fragen gerne zur Verfügung. Der Kontakt wird über Bürgermeister
Kay Holm hergestellt.
zu 10
B3 – Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße wei-
testgehend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13
bis 23, Meinhop“ – hier ergänzender Abwägungsbeschluss nach der öffentli-
chen Auslegung und Beteiligung der TÖB
Wegen Befangenheit verlässt Jörn Carsten Fock zur Beratung und Beschlussfassung um
20:40 Uhr den Raum.
Beschluss:
Hintergrund
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 19.06.2024 angeschrieben und um Stellungnah-
me zum B-Plan der Gemeinde Hagen gebeten.
Die Planunterlagen lagen für die Öffentlichkeit in der Zeit vom 24.06.2024 bis 26.07.2024
öffentlich aus.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Gemeindevertretung am 23.09.2024 über die Ein-
wendungen beraten und einen Abwägungsbeschluss gefasst.
Im weiteren Verlauf der Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Satzungsbeschluss auch
am 23.09.2024 gefasst.
Seite: 7/15
Nach der Zusammenstellung der Planunterlagen wurde die Genehmigung am 05.12.2024
beantragt.
Im Rahmen der Prüfung des Genehmigungsantrages ist aufgefallen, dass die Einwendung
des Innenministeriums, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht vom 17.10.2024
hier nicht vorlag und entsprechend noch nicht berücksichtigt wurde.
Die Einwendung vom 17.10.2024 lag auch am 23.09.2024 noch nicht vor, so dass auch bei
der Beschlussvorlage die Einwendung nicht aufgeführt war.
Die Einwendung des Innenministeriums, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebau-
recht vom 17.10.2024 (Eingang im Amt Bad Bramstedt-Land 07.01.2025) kann jedoch nicht
wegen Verspätung zurückgewiesen werden.
Insofern ist nun durch die Gemeindevertretung auf die Einwendungen einzugehen und ein
ergänzender Abwägungsbeschluss zu fassen.
Abwägungsbeschluss:
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße
weitestgehend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23 ,
Meinhop“ wurden noch folgende weitere Anregungen vorgebracht.
Über diese Einwendung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport –
Referat IV 52 (Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht) vom 17.10.2024 wird wie folgt
abgewogen:
Datum der Stellung-
nahme, Absender
(TÖB oder Privatper-
son)
17.10.2024 Ministe-
rium für Inneres,
Kommunales, Woh-
nen und Sport – Re-
ferat IV 52 (Städte-
bau und Ortspla-
nung, Städtebau-
recht)
vorgebrachte Anregungen / Bedenken
Abwägung durch die Gemein-
devertretung
Die Gemeinde Hagen beabsichtigt,
auf der ca. 10,2 ha großen Fläche
„Dorfstraße weitestgehend beidseitig,
nördliche Seite der Hauptstraße zwi-
schen Dorfstraße und Meinhop, Ost-
seite Meinhop und Steinburger Stra-
ße“ einen einfachen, selbstständigen
Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der
Planung ist die Schaffung planungs-
rechtlicher Voraussetzungen zur Si-
cherung der erhaltenswerten Struktur
der Ortsmitte mit seiner gemischten
Nutzungsstruktur.
Aus Sicht der Landesplanung wurde
bereits am 02.02.2024 zu der o.g.
Bauleitplanung Stellung genommen
(Planungsanzeige / Frühzeitige Betei-
Seite: 8/15
ligung vom 19.12.2023). Ich verweise
insofern auf die bereits vorliegende
Stellungnahme.
Laut Begründung werden durch die
o.g. Bauleitplanung Bebauungsrech-
te, die über das heute bereits zuläs-
sige Maß in Anwendung des § 34
BauGB hinausgehen, nicht vorberei-
tet.
Es wird bestätigt, dass gegen die o.g.
Bauleitplanung der Gemeinde Hagen
keine Bedenken bestehen; insbeson-
dere stehen Ziele der Raumordnung
den damit verfolgten Planungsabsich-
ten nicht entgegen.
Diese Stellungnahme bezieht sich
nur auf die Erfordernisse der Raum-
ordnung und greift damit einer pla-
nungsrechtlichen Prüfung des Bau-
leitplanes nicht vor. Eine Aussage
über die Förderungswürdigkeit ein-
zelner Maßnahmen ist mit dieser lan-
desplanerischen Stellungnahme nicht
verbunden.
Aus Sicht des Referates für Städte-
bau und Ortsplanung, Städtebau-
recht, werden ergänzend folgende
Hinweise gegeben:
Dass seitens der Landespla-
nung keine Bedenken beste-
hen, wird zur Kenntnis ge-
nommen.
1. Auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung ist zu beachten, dass
ein Bebauungsplan als Satzung, die
Inhalt und Schranken des Grun-
deigentums bestimmt, den Geboten
der Bestimmtheit und Normenklarheit
entsprechen muss. Welche Regelun-
gen mit welchem Inhalt normative
Geltung beanspruchen, muss hinrei-
chend deutlich erkennbar sein.
Die in den textlichen Festsetzungen
vorgenommene Einschränkung des
Anwendungsbereichs ist nicht mög-
lich. Hierfür besteht keine Rechts-
grundlage. Ziffer 1 ist zu streichen.
Festsetzungen wirken erst ab Inkraft-
treten, dann jedoch im gesamten
Geltungsbereich. Weiterhin dürften
einige Festsetzungen nicht ausrei-
chend konkret formuliert sein. Bei-
spielhaft für die textliche Festsetzung
unter Nr. 7.2 „Türme sind generell
unzulässig“. Nähere Erläuterungen
Ziffer 1 (1. Anwendungsbe-
reich)
Die Regelungen dieser Sat-
zung gelten nicht für vor In-
krafttreten dieser Satzung
bestehende, zulässig errich-
tete Wohngebäude und de-
ren Grundstücke.
Ziffer 8 (Fassaden- und
Dachfarben)
Die Farben der Fassaden
und Dächer in leuchtenden
Farben sowie hochglänzen-
de Farben in rot, grün, gelb
und blau sind nicht zulässig.
Die Textpassage hinsichtlich
der Türme wird redaktionell
dahingehend geändert, dass
„runde Erker mit Spitzdach
oder Flachdach“ ausge-
schlossen werden.
Seite: 9/15
finden sich dazu in den Unterlagen
nicht. Auch die Landesbauordnung
hält für Türme keine Definition bereit.
Auch die textliche Festsetzung zu
Fassaden- und Dachfarben unter Nr.
8, hier insbesondere Satz 1, bleibt
undefiniert.
Unklar bleibt darüber hinaus, was mit
der textlichen Festsetzung unter Nr. 1
b) „gleichartiger Wiederaufbau am
selben Ort“ gemeint ist. Unter wel-
chen Voraussetzungen ist das Krite-
rium „gleichartig“ erfüllt, unter wel-
chen „am selben Ort“?
Es wird dringend empfohlen, die
Festsetzungen zu überarbeiten, um
hinreichend klar und unmissverständ-
lich zum Ausdruck zu bringen, welche
zulässigen Nutzungen der Plangeber
anstrebt.
2. Bei sämtlichen Planung ist sicher-
zustellen und darzulegen, dass die
Anforderungen an gesunde Wohn-
und Arbeitsverhältnisse gewährleistet
werden und welche Maßnahmen
hierfür ggf. erforderlich sind. Dabei ist
besonderes Augenmerk auf mögliche
Beeinträchtigungen durch Lärm, Ge-
rüche, Staub und Erschütterungen zu
legen. Die Aussagen in der Planbe-
gründung unter Nr. 6 zum Immissi-
onsschutz genügen den Anforderun-
gen an einen entsprechenden Nach-
weis nicht. Denn im Plangebiet befin-
den sich Luftbildern zufolge mehrere
Rundbehälter, die auf eine landwirt-
schaftliche Nutzung hindeuten. Es
sind Aussagen zu treffen, welche
Nutzungen im Plangebiet und der
näheren Umgebung vorliegen und
aus welchen Gründen bzw. mit wel-
chen Mitteln die Sicherstellung ge-
sunder Wohn- und Arbeitsverhältnis-
se vorliegt bzw. vorgesehen ist. Die
Begründung ist um entsprechende
Ausführungen zu ergänzen.
3. In der Planbegründung wird ausge-
führt, dass auf verschiedene Festset-
zungen z. B. zur Art der baulichen
Nutzung oder zur GRZ verzichtet
wird, da dies aus Sicht der Gemeinde
aufgrund der Anwendung des § 34
BauGB entbehrlich ist. Es wird erläu-
tert, dass „Baurechte, die über das
Die Begründung wird dahin-
gehend ergänzt, dass die
bestehenden Rundbehälter
aufgegeben wurden. Eine
Landwirtschaft existiert nicht
mehr. Eine Umnutzung hat
bereits stattgefunden. Im
Übrigen handelt es sich um
einen einfachen Bebauungs-
plan, in dem die Art der bau-
lichen Nutzung nicht festge-
setzt wurde. Durch den Be-
bauungsplan und seine
Festsetzung kommt es zu
keiner Verschlechterung der
immissionsrechtlichen Situa-
tion. Generell muss auf
Grundlage des § 34 geprüft
werden, ob die gesunden
Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse gewahrt bleiben; dies
auf der Grundlage der Bau-
genehmigung.
Inwieweit die Novelle des
Baugesetzbuches wann und
wie in Kraft tritt ist vollkom-
men spekulativ. Die Ge-
meinde wird – wenn notwen-
dig – nach Inkrafttreten der
BauGB Novelle entscheiden,
ob die Planung wiederaufge-
Seite: 10/15
Maß des Einfügungsgebotes (§ 34
BauGB) hinausgehen, durch die vor-
liegende Planung generell nicht vor-
bereitet werden“. Ich weise vorsorg-
lich darauf hin, dass mit der anste-
henden BauGB-Novelle insbesonde-
re die Anforderungen an das „Einfü-
gen“ für Wohnungsbauvorhaben
deutlich gelockert werden sollen. Ich
empfehle daher der Gemeinde aktiv
festzusetzen, in welchem Umfang
welche Nutzungen zulässig sein sol-
len. Anderweitig ist davon auszuge-
hen, dass Bauvorhaben, die über das
(derzeitige) Maß des Einfügungsge-
botes hinausgehen, zukünftig durch-
aus zulässig sein werden. Die Be-
gründung ist dahingehend klarzu-
stellen, dass mit der vorliegenden
Planung die über §34 BauGB vorge-
sehenen Baurechte durchaus einge-
schränkt werden. Insbesondere durch
gestalterische Festsetzungen sowie
durch Vorgaben zu Mindestgrund-
stücksgrößen. Aus der Planbegrün-
dung geht nicht hinreichend hervor,
aus welchen städtebaulichen Grün-
den die Festsetzungen getroffen
wurden. Auf die städtebaulichen
Gründe für die vorgesehenen Fest-
setzungen ist in der Planbegründung
ausführlicher einzugehen, denn die
Festsetzungen schränken die Eigen-
tumsbefugnisse insbesondere in Be-
zug auf die Architektur und die Nut-
zung in besonderer Weise ein, wofür
es einer ausführlichen städtebauli-
chen Begründung bedarf.
4. Nicht schlüssig und daher näher zu
begründen bzw. zu überprüfen ist die
Festlegung des Plangeltungsberei-
ches. Denn es erschließt sich nicht,
aus welchen Gründen einige an der
Dorfstraße liegende Grundstücke
vom Geltungsbereich ausgenommen
sind und andere von der Dorfstraße
entfernter befindliche Grundstücke
oder Gebäude in den Geltungsbe-
reich einbezogen werden. Dies ist zu
erläutern.
nommen und vertieft wird.
Hinsichtlich der genannten
Einschränkungen wird auf
die Begründung verwiesen.
Diese sind aus Sicht der
Gemeinde ausreichend. Ein
Planungsschaden tritt nicht
ein, da die 7-Jahresfrist be-
reits verstrichen ist.
Der Plan betrifft die Grund-
stücke beidseitig der Dorf-
straße. Ausgenommen wur-
de lediglich ein Grundstück.
Hier wurde ein Altlastenver-
dacht geäußert. Die Ge-
meinde war nicht gewillt die
Kosten für die vertiefende
Untersuchung zu tragen,
auch um das Verfahren nicht
unnötig in die Länge zu zie-
hen. Die städtebauliche Intui-
tion der Gemeinde wird
durch das Aussparen des
einen Grundstückes nicht
wesentlich aufgeweicht.
Seite: 11/15
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Bera-
tung und Abstimmung ausgeschlossen. Jörn Carsten Fock.
Abstimmungsergebnis:
dafür
dagegen
Enthaltungen
6
0
1
zu 11
B3 – Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße wei-
testgehend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13
bis 23, Meinhop“ – hier Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
Wegen Befangenheit ist Jörn Carsten Fock weiterhin bei der Beratung und Beschlussfas-
sung nicht anwesend.
Beschluss:
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Dorfstraße weitestge-
hend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23, Meinhop“
nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße wei-
testgehend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23,
Meinhop“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hagen am 23.09.2024 und
ergänzend am 03.03.2025 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von
Datum
der Stel-
lung-
nahme
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hagen vom 23.09.2024,
TOP 10 vom 14.05.2025
vorgebrachte Anregungen / Be-
denken
Abwägung durch die Ge-
meindevertretung
Absender
(TÖB oder
Privatper-
son)
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als
Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 86 der Landesbau-
ordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hagen
den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet „Dorfstraße weitest-
gehend beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23 ,
Meinhop“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Sat-
zung.
Seite: 12/15
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprech-
stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich
ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und
die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-
bramstedt-land.de
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Sege-
berg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Bera-
tung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstim-
mung anwesend: Jörn Carsten Fock
Abstimmungsergebnis:
dafür
dagegen
Enthaltungen
6
0
1
zu 12
Modernisierung des Kinderspielplatzes in Hagen
Jörn Carsten Fock ist ab 21:22 Uhr wieder anwesend.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen beschließt die Modernisierung des Kinder-
spielplatzes und die Anschaffung neuer Spielgeräte und bittet die Amtsverwaltung vom Amt
Bad Bramstedt-Land, einen Antrag auf eine Zuwendung entweder beim Kreis Segeberg oder
beim Holsteiner Auenland zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
dafür
dagegen
Enthaltungen
8
0
0
zu 13
Beschlussfassung zum Bürgerentscheid Nr. 1 in der Gemeinde Hagen am
23.02.2025 zum Tagesordnungspunkt 10.1 der Gemeindevertretersitzung vom
23.10.2024
Beschluss:
Aufgrund des klaren Abstimmungsergebnisses ist der Bürgerwille gegen die Planungen für
den Bau von PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV auf dem Gebiet „südwestlich der Bebauung
Hagen, beidseitig Hauptstraße (K 32), beidseitig Ginsterweg, westlich Meindiek“ eindeutig
erkennbar.
Als Ergebnis des Bürgerentscheids wurde festgestellt, dass der Bürgerentscheid im Sinne
der gestellten Frage entschieden wurde.
Aufgrund der durchgeführten Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss am 14.05.2025,
die zu keinen Beanstandungen und Unregelmäßigkeiten geführt haben, empfiehlt der Wahl-
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prüfungsausschuss, den Bürgerentscheid Nr. 1 für das Gebiet „südwestlich der Bebauung
Hagen, beidseitig Hauptstraße (K 32), beidseitig Ginsterweg, westlich Meindiek“ vom
23.02.2025 für gültig zu erklären.
Der Bürgerentscheid Nr. 1 vom 23.02.2025 wird für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
dafür
dagegen
Enthaltungen
8
0
0
zu 14
Beschlussfassung zum Bürgerentscheid Nr. 2 in der Gemeinde Hagen am
23.02.2025 zum Tagesordnungspunkt 10.3 der Gemeindevertretersitzung vom
23.10.2024
Beschluss:
Aufgrund des klaren Abstimmungsergebnisses ist der Bürgerwille gegen die Planungen für
den Bau von PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV auf dem Gebiet „östlich der Bebauung Hagen
und östlich Klärteiche Ost, östlich Spitzkamp nördlich der Hauptstraße (K 32), südlich Ge-
meindegrenze Armstedt, westlich L 122″ eindeutig erkennbar.
Als Ergebnis des Bürgerentscheids wurde festgestellt, dass der Bürgerentscheid im Sinne
der gestellten Frage entschieden wurde.
Aufgrund der durchgeführten Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss am 14.05.2025,
die zu keinen Beanstandungen und Unregelmäßigkeiten geführt haben, empfiehlt der Wahl-
prüfungsausschuss, den Bürgerentscheid Nr. 2 für das Gebiet „östlich der Bebauung Hagen
und östlich Klärteiche Ost, östlich Spitzkamp nördlich der Hauptstraße (K 32), südlich Ge-
meindegrenze Armstedt, westlich L 122″ vom 23.02.2025 für gültig zu erklären.
Der Bürgerentscheid Nr. 2 vom 23.02.2025 wird für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
dafür
dagegen
Enthaltungen
8
0
0
zu 15
Errichtung eines Feuerlöschbrunnen
hier: Nachträgliche Zustimmung zur Auftragsvergabe
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nachträglich der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichs-
ten Bieter, der Firma Mengel Landtechnik & Brunnenbau GmbH aus Vaale, mit einer Auf-
tragssumme von 36.463,98 € (brutto) zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
dafür
dagegen
Enthaltungen
8
0
0
zu 16
Anfragen und Mitteilungen der Mitglieder
Es hat ein Einwohner bei Daniela Nissen nachgefragt warum das Vogelgezwitscher auf der
Homepage nicht mehr erscheint und regt an, dass es schön wäre, wenn dies wieder hinter-
legt wird. Jens-Michael Cramer merkt an, dass seit der neuen Homepage (vor 7 Jahren) das
Vogelgezwitscher nicht mehr erscheint.
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Außerdem merkt Daniela Nissen an, dass die Dorfhaussatzung angepasst werden muss
bzgl. der Nutzung der Band. Hierzu merkt Bürgermeister Kay Holm an, dass im Zuge dessen
die Preise angepasst werden sollten. Er überträgt die Aufgabe dem Finanzausschuss. Eine
Anpassung der Satzung sollte vor der Haushaltsplanung stattfinden.
Michael Rissmann hat an einer Videokonferenz teilgenommen, in der es um das Konzept der
Radwege ging. Hierzu wurde eine Karte veröffentlicht, in der jeder einzeichnen kann, wo
Radwege gewünscht sind. In der nächsten Planungs- und Maßnahmenausschusssitzung
wird besprochen, wo Radwege denkbar wären und diese werden entsprechend eingezeich-
net.
Bürgermeister Kay Holm liegen Angebote für die Straßenreinigung vor. Er bittet den Pla-
nungs- und Maßnahmenausschuss diese Angebote mit dem WZV zu vergleichen.
zu 17
2. Einwohnerfragezeit
Ein Einwohner erkundigt sich, ob die Gemeinde Hagen einen öffentlich einsehbaren Katas-
trophenschutzplan besitzt. Hierzu gibt Bürgermeister Kay Holm bekannt, dass es einen Plan
gibt und dieser in naher Zukunft auf der Homepage einsehbar sein wird.
zu 18
Schließung der Sitzung
Bürgermeister Kay Holm schließt um 21:45 Uhr die Sitzung.
– Protokollführer/in –
– Vorsitzende/r-
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