Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse in Schleswig-Holstein
Der Ministerpräsident hat sich am 23. März 2021 zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern geäußert. Folgende Informationen zu den konkreten Planungen für Schleswig-Holstein sind hervorzuheben:
- Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wird im Lauf der Woche zunächst bis zum 11. April 2021 verlängert.
- Ab dem 12. April wird die Außengastronomie in denjenigen Kreisen geöffnet, in denen dann die 7-Tage-Inzidenz stabil den Wert 100 unterschreitet. Dann gilt dort auch das Alkoholverbot nicht mehr.
Die zwischen Bund und Ländern verabredete „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ soll einen „sehr stringenten Lockdown“ in Form einer „feiertagsähnlichen Situation“ am 1.4. und 3.4. bedeuten, an denen „die Arbeit ruht“.Es ist also davon auszugehen, dass an beiden Tagen das Regelwerk wie an Feiertagen gilt. Der 1.4. und der 3.4. werden wie ein Sonntag behandelt, es gilt Lohnfortzahlung ohne Arbeit (Ausnahme: Lebensmitteleinzelhandel bleibt am 3.4. geöffnet). Die Landesbehörden werden am 1.4. geschlossen.Die „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ soll nach unseren Informationen durch eine Muster-Rechtsverordnung des Bundes gestützt auf § 28a IfSG geregelt werden, die am Abend des 24.3. vom Bund an die Länder geht und von den Ländern umzusetzen ist.- Bis zum 28. März will die Landesregierung entscheiden, in welchen Kreisen oder Gebieten die zwischen Bund und Ländern verabredete Möglichkeit zu Modellprojekten genutzt werden soll, in denen weitere Öffnungsschritte und Teststrategien erprobt werden.
- Die Landesregierung wird noch einen Erlass mit Maßnahmen für den Fall erarbeiten, dass in einem Kreis die 7- Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird. Ausgangsbeschränkungen werden aber nicht dazu gehören.
Impfung durch Arztpraxen startet ab 6. April
Das Gesundheitsministerium hat am 23. März nach Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) darüber informiert, dass die niedergelassenen Ärzte ab dem 6. April landesweit in rund 1.500 Praxen die -holsteinische Impfkampagne unterstützen. Da im Monat April die verfügbare Impfstoffmenge noch sehr klein sein wird, wird die KVSH den Ärzten empfehlen, zunächst die zuhause Pflegebedürftigen inklusive zweier Kontaktpersonen zu impfen. Patienten sollten daher davon absehen, sich selbst aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt zu wenden