Ort: Dorfhaus Hagen, kleiner Sitzungssaal
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:19 Uhr
Anwesend: GV Jens-Michael Cramer, Stv. Bgm. Hanns-Christof Beenß, GV Dennis Ermoneit
Ferner anwesend: Bgm. Kay Holm, Stv. Bgm. Daniela Nissen, GV Martin Nissen
Für die Verwaltung: Walther Hadeler, Lars Wrage
Vorgesehene Tagesordnung:
- Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023
- Kalkulation der Trink- und Abwassergebühr 2024
- Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024
TOP 1:
Nach der Begrüßung der anwesenden Ausschussmitglieder stellt der Ausschussvorsitzende Cramer fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Anschließend prüften die Mitglieder des Ausschusses, der zugleich auch Gemeindewahlausschuss ist, das Ergebnis der Gemeindewahl vom 14.05.2023.
Der Gemeindewahlausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Gemeindewahl vom 14.05.2023 für gültig zu erklären.
TOP 2:
Herr Hadeler erläutert die Einnahmen- und Ausgabensituation der Abwasserentsorgung anhand der letzten 3 Jahre. Die für das laufende Jahr aufgestellte Kalkulation hat sich als zutreffend erwiesen, so dass bei den Abwassergebühren keine Änderung erforderlich ist.
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gebührensatzung Abwasser unverändert zu lassen.
Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
Herr Hadeler erläutert die Einnahmen- und Ausgabensituation bei der Trinkwasserversorgung auf Basis der letzten 3 Jahre. Da in den Jahren 2023 und 2024 viele Wasserzähler ausgetauscht werden müssen, entstehen der Gemeinde einmalige Kosten, die umgelegt werden müssen.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Gebühren für die Trinkwasserversorgung nach der Modellrechnung „F“ (Grundgebühr 12,50€ und 1,07€ pro m3 ) festzulegen.
Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
TOP 3:
Herr Hadeler erläutert dem Ausschuss die aktuelle Haushaltslage. Das Haushaltsjahr 2023 kann voraussichtlich mit einer „schwarzen Null“ abgeschlossen werden.
Die Prognose für die nächsten drei Jahre sieht laut Herrn Hadeler jedoch weniger positiv aus. Ein ausgeglichener Haushalt wird für die Gemeinde aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren nicht erreichbar sein.
Herr Hadeler weist darauf hin, dass für den Fall, dass die Gemeinde in Zukunft auf weitere Mittel des Kreises oder des Landes angewiesen ist, die Gemeinde bestimmte Mindesthebesätze für Grund- und Gewerbesteuer festlegen muss.
Es wird außerdem diskutiert, wie mit den sich abzeichnenden Kürzungen bei der Dividende der Schleswig-Holstein Netz AG umgegangen werden soll. Eine Entscheidung hierüber kann jedoch erst im März 2024 getroffen werden, wenn die endgültigen Zahlen vorliegen.
Der Ausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung, den Haushalt mit den folgenden Änderungen anzunehmen:
- Reduzierung der Haushaltsansätze für die Renovierung des Dorfhauses sowie der Dorfhausküche
- Erhöhung der Hundesteuer von 50€ auf 75€
- Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 425%
- Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer auf 380%
Die Abstimmung erfolgte einstimmig.