Aus aktuellem Anlass hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 29. Oktober 2020 einen neuen Erlass zum kommunalen Sitzungsdienst im Zusammenhang mit dem Coronavirus herausgegeben.
Demnach ist es nun möglich in Fällen höherer Gewalt – wozu auch Gründe des Infektionsschutzes gehören – Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse oder der Beiräte als Videokonferenz durchzuführen. Ob eine solche Notlage vorliegt liegt im Ermessen des Bürgermeisters.
Sollte es im Rahmen der pandemischen Lage erforderlich sein, können zukünftige Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse entsprechend online erfolgen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen die Sitzungen online zu verfolgen und dort auch schriftlich Fragen zu stellen. Die Links zu den Online-Sitzungen werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.