Ab sofort müssen sich positiv auf das Corona-Virus getestete Personen in Schleswig-Holstein direkt in Quarantäne begeben. Dies regelt die u.s. Allgemeinverfügung des Kreis Segeberg.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das positive Ergebnis durch einen PCR-, Schnell- oder Selbststest erlangt wurde.
Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 13. März bis zunächst einschließlich Montag, 3. Mai. Eine Verlängerung ist möglich.
Die Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung:
Pressemitteilung 14.03.2021 Erweiterte AV Quarantäne